Worauf du bei Nettopolicen und Honorarverträgen achten solltest

Lesezeit: 4 min
10. Juni 2022

Wer früh mit dem Vermögensaufbau beginnt, hat natürlich immense Vorteile. Durch Zinseszinseffekte lassen sich über eine längere Zeit höhere Renditen erwirtschaften. Welche Anlagestrategie funktioniert aber nun am besten, wenn man früh genug anfängt? Welche Möglichkeiten gibt es und was ist zu beachten beim Vermögen aufbauen mit 30?

Als Resultat zu meinem Beitrag und der Episode zu Anlagestrategien für die Generation 50 plus steht nun die Frage meiner Hörer*innen im Raum, wie man denn Vermögen mit beispielsweise Anfang 30 aufbaut. Auf diesen Punkt gehen wir heute näher ein.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Nettopolicen?

Der Begriff „Nettopolice“ begegnet dir im Bereich der privaten Altersvorsorge, privaten Lebensversicherung und der Rentenversicherung. „Netto“ bedeutet, dass ein Versicherungsprodukt keine Abschlussprovisionen oder Betreuungsprovisionen beinhaltet.

Eine „Police“ ist ein Versicherungsschein. In dieser Versicherungspolice oder dem Versicherungsschein werden die vereinbarten Leistungen und Prämien festgehalten.

 

 

Was gibt es bei Nettopolicen zu beachten?

Ich möchte an einer Mandanten-Beratung veranschaulichen, was es bei Nettopolicen zu beachten gibt und um welche Art von Nettopolicen du einen großen Bogen machen solltest.

Mein Mandant, Mitte 30, hatte bisher überwiegend in Einzelaktien und in verschiedenste Depots investiert. Er wollte nun langfristig ebenso weitere 500 € monatlich investieren. Er bat mich um meine neutrale Meinung zu den verschiedenen Produkten, die ihm von unterschiedlichen Beratern angeboten wurden.

Eine ihm angebotene Nettopolice weckte auf Anhieb mein Interesse. Diese sollte über einen ausländischen Versicherer mit Sitz in Liechtenstein laufen. Das Argument des Verkäufers war, dass Liechtenstein deutlich sicherer im Bereich des Insolvenzschutzes wäre, als Deutschland. Ob das wirklich so ist, kann ich nicht beurteilen, denn ich bin kein Rechtsanwalt. Dennoch schauen wir uns dazu den Paragrafen §314 VAG ansehen.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz

VAG steht für das Versicherungsaufsichtsgesetz. Besonders interessant ist der folgende Absatz:

„(1) […] Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. […]

(2) […] Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“

Dieser Paragraf 314 ist noch nicht sehr alt. Es gibt eine ältere Fassung im Paragrafen 125 VAG:

"(5) Ergibt die Prüfung nach Absatz 4, dass die Mittel des Sicherungsfonds gemäß § 129 Absatz 4 bis 6 nicht ausreichen, um die Fortführung der Verträge zu gewährleisten, setzt die Aufsichtsbehörde bei Lebensversicherungsunternehmen die Verpflichtungen aus den Verträgen um maximal 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herab. Die Aufsichtsbehörde kann außerdem Anordnungen treffen, um einen außergewöhnlichen Anstieg der Zahl vorzeitiger Vertragsbeendigungen zu verhindern."

Der hier genannte Sicherungsfonds ist Protektor, mit einem Volumen (Stand Ende 2015) von 937 Millionen Euro. Wenn man bedenkt, dass bei den Lebensversicherern rund 1,5 Billionen Euro liegen, ist das eine relativ kleine Summe. Im Sicherungsfall müssten halt die Versicherer noch mal die gleiche Summe nachschießen. Somit sprechen wir von grob 1,8 Milliarden Euro echtem Sicherungsvermögen zu 1,5 Billionen Euro Kundengeldern.

Nettopolicen mit exorbitanten Honorarkosten

Mein Mandant zeigte mir weiterhin eine Vergleichsberechnung zwischen einer Direktinvestition in ein Depot, in eine Provisionspolice und in die besagte Nettopolice. Das Depot lassen wir hier mal außen vor und beschränken uns auf die Versicherungspolicen.

  • Bei der Provisionspolice wurden 2,5 % Abschlusskosten eingerechnet. Das ist auch soweit korrekt. Diese 2,5 % beziehen sich auf die sogenannte Beitrags- oder Bewertungssumme. Diese ergibt sich aus dem zu zahlenden Beitrag, mal Zahlweise, mal Jahre. Weiterhin wurden 2 % Fonds-Kosten berücksichtigt.
  • Jetzt kommt die Honorarpolice ins Spiel. Dort wurden kostengünstige Fonds hinterlegt, mit 0,3 % laufenden Kosten. Der eigentliche Hammer: Meinem Mandanten wurde unterm Strich ein Kostenvorteil von über 100.000 Euro ausgewiesen.

Das ist ein nettes Sümmchen, aber mein Mandant sollte für die Vermittlung dieser Honorarpolice etwas über 8.000 Euro an Kosten zahlen!

Das bedeutet konkret, wenn er sich für ein Provisionsprodukt entschieden hätte, hätte dieses Provisionsprodukt eine Provision zwischen 3.000 und 4.500 Euro ausgelöst. Es hängt sehr stark davon ab, ob das Geschäft mit einem Versicherungsmakler oder -Vertreter abgeschlossen wird.

Dieser Vermittler hatte tatsächlich vor, über 8.000 Euro an der Nettopolice zu verdienen. Das ist eine Hausnummer.

Das Perfide bei dieser Berechnung war für mich Folgendes: In das Provisionsprodukt wurden hohe Fondskosten mit 2 % eingerechnet und in der Honorarpolice wurden dann kostengünstige Lösungen mit 0,3 % laufenden Kosten angeboten.

Es gibt die Möglichkeit, in den Provisionstarifen ebenfalls diese kostengünstigen Fonds zu hinterlegen. Allerdings ist das bei dieser Berechnung nicht verglichen und ausgewiesen worden, wohl wissentlich, dass die 8.000 Euro dann nicht durchsetzbar wären.

Wie du enorme Honorarkosten bei Nettopolicen vermeiden kannst

Mein Appell an dich: Wenn du dich mit Nettopolicen beschäftigst und nimmst eine Beratung mit einer Vergleichsberechnung in Anspruch: Bestehe immer darauf, dass das Provisionsprodukt ebenfalls mit den gleichen Kapitalanlagekosten berechnet wird, wie das Honorarprodukt. Dann hast du eine echte Vergleichsmöglichkeit und vermeidest das Risiko von exorbitanten Honoraren, weil einfach nur die Kapitalanlagemöglichkeiten ausgetauscht werden.

Verschiedene Honorarmöglichkeiten bei Nettopolicen

Stundenhonorare

Du kennst es von Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Handwerkern: Das Honorar wird per Stunde berechnet. Üblicherweise wird hier im Takt von 10 oder 15 Minuten abgerechnet.

Pauschalhonorare

Beim Pauschalhonorar werden normal jegliche Positionen abgegolten. Frage aber bitte explizit nach, ob mit der Pauschale alles abgegolten wird oder noch etwas hinzukommt.

Anlagehonorare

Anlagehonorare richten sich nach der Anlagesumme. Bei einem Investment von beispielsweise 100.000 Euro, fällt ein Honorar von 2 % des Investments für Beratung und Abwicklung an.

Es gibt auch die Möglichkeit, diese Honorarformen zu kombinieren aus, zum Beispiel, einem Stundenhonorar und einer Pauschale aus dem anzulegen Kapital.

 

 

Mein Angebot für dich

Nun zu meinem Angebot für dich als Hörer:in meines Podcasts oder Leserin:in meines Blogs: Wenn du dich in Zukunft mit dem Thema Nettopolicen beschäftigst und ein solches Angebot bekommst, schicke es mir gern zuerst zu. Treffe deine Entscheidung nicht übereilt. Du bekommst zuerst eine neutrale Zweitmeinung von mir, wenn du möchtest. Ich möchte nicht, dass du irgendeinem Vertrieb auf den Leim gehst und unnötig horrende Kosten trägst. Ich benötige in etwa zwei, drei Tage für eine Einschätzung. Im Anschluss können wir gern telefonieren. Das Ganz ist für dich völlig kostenfrei.

Natürlich freue ich mich über deine Rezension bei iTunes, wenn du Hörer:in meines Podcasts bist. Komme sehr gern in meine geschlossene Facebook-GruppeVermögensaufbau abseits der Masse". Dort können wir interagieren. Ich möchte Deutschland nachhaltig verändern, indem ich möglichst viele Menschen erreiche und Finanzwissen verbreite. Empfehle daher meinen Blog und Podcast bitte weiter an Familie, Freunde und Bekannte. Teile meine Kanäle auch gern auf den Social Media Plattformen. Vielen Dank, dein Sven Stopka.

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