BAV-Auszahlung vor der Selbstständigkeit
Das Wichtigste in Kürze
Eine bAV lässt sich beim Wechsel in die Selbstständigkeit nicht automatisch auszahlen: Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom konkreten Vertrag ab.Prüfe zuerst, was dein Vertragswert tatsächlich bedeutet: Anwartschaft, Übertragungswert, garantierte Leistung und mögliche Kapitalleistung sind nicht dasselbe.
Berücksichtige die Folgen einer Auszahlung oder Änderung: Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung können beeinflussen, was tatsächlich übrig bleibt.
Trenne Gründungskapital, Liquiditätsreserve und Altersvorsorge: Erst danach solltest du entscheiden, welche Option zu deiner Situation passt.
Andreas wechselt in drei Monaten aus einer leitenden Position in die Selbstständigkeit. In seiner betrieblichen Altersvorsorge stehen rund 50.000 Euro. Und plötzlich wird eine Frage dringend: Kann er sich seine bAV auszahlen lassen, bevor er sich selbstständig macht?
Genau hier passieren leicht falsche Abkürzungen. Denn eine bAV wird beim Ausscheiden nicht automatisch zu einem privaten Tagesgeldkonto. Je nach Vertrag und Voraussetzungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: ruhen lassen, privat fortführen, übertragen oder eine Kapitalleistung prüfen. Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich besteht, hängt von den Unterlagen ab. Deshalb ist die Auszahlung nicht der erste Schritt. Zuerst muss klar sein, was überhaupt im Vertrag steckt.
Warum 50.000 Euro nicht automatisch frei verfügbares Geld sind
Dass Andreas bisher nichts entschieden hat, ist nachvollziehbar. Er dachte: Der Vertrag läuft doch. Um Details kümmere ich mich später.
Das Problem: Drei Monate vor dem Wechsel ist Warten nicht mehr ganz neutral. Nicht, weil sofort etwas zusammenbricht, sondern weil mehrere Dinge zusammenpassen müssen: Fristen, Garantien, Zusatzleistungen, mögliche Anträge und die Liquiditätsplanung für die Gründung.
Vor allem weiß Andreas noch nicht genau, wofür die 50.000 Euro stehen. Sind es ein Übertragungswert, ein garantierter Wert oder lediglich eine Hochrechnung? Diese Zahlen klingen ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe.
Andreas hat also nicht zwingend etwas falsch gemacht. Er hat nur noch keine belastbare Entscheidungsgrundlage. Und genau die braucht er, bevor er darüber nachdenkt, sich seine bAV auszahlen zu lassen.
Drei Fragen vor jeder Entscheidung zur bAV
Bevor wir über eine Auszahlung sprechen, müssen wir drei Fragen beantworten.
Welche Art von bAV liegt überhaupt vor?
In den Unterlagen findest du normalerweise den Durchführungsweg, zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder auch eine Direktzusage. Dieser Punkt ist wichtig, weil davon abhängen kann, welche Möglichkeiten beim Ausscheiden bestehen.
Was bleibt Andreas rechtlich und vertraglich erhalten?
Hier geht es unter anderem um die unverfallbare Anwartschaft, den Übertragungswert, die garantierte Leistung, mögliche Kapitalleistungen und Zusatzbausteine wie Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz. Die Zahl von 50.000 Euro muss also zunächst genau eingeordnet werden.
Was bedeutet jede Option für Andreas' Gründung und seine spätere Altersvorsorge?
Dafür müssen zwei Dinge getrennt betrachtet werden: Wie viel Liquidität braucht er heute für die ersten Monate der Selbstständigkeit? Und welche Altersvorsorge bleibt ihm, wenn er die bAV beitragsfrei stellt, privat fortführt, überträgt oder – sofern möglich – eine Kapitalleistung erhält?
Erst wenn diese drei Fragen beantwortet sind, lässt sich seriös beurteilen, welcher Weg sinnvoll sein könnte.
Eine pauschale Aussage wie „Wir zahlen immer aus“ oder „Eine bAV darfst du niemals anfassen“ reicht hier bei Weitem nicht aus.
bAV auszahlen lassen: Diese vier Wege gibt es
Schauen wir uns die vier wichtigsten Möglichkeiten an, die Andreas grundsätzlich prüfen kann. Wichtig ist dabei: Nicht jeder Vertrag bietet automatisch alle vier Optionen. Jede Möglichkeit muss anhand der konkreten Unterlagen geprüft werden.
Der bAV-Vertrag ruht
Andreas beendet die Beitragszahlung. Die bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben, sofern sie unverfallbar sind, grundsätzlich bestehen. Der Vertrag wird nicht weiter bespart. Das kann eine einfache Lösung sein. Aber einfach heißt nicht automatisch passend.
Andreas muss wissen, welche Leistungen später zugesagt sind, welche Kosten weiterlaufen und ob Versicherungs- oder Hinterbliebenenbausteine betroffen sind.
Private Fortführung
Bei bestimmten externen Durchführungswegen kann eine Fortführung mit eigenen Beiträgen möglich sein. Das hängt vom Vertrag und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge findest du auch in meinem Beitrag „Betriebliche Altersvorsorge: Vorbild Niederlande“ (Link siehe unten).
Die Beiträge kommen dann nicht mehr aus dem Arbeitsentgelt. Dadurch kann sich die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ändern.
Der Begriff „privat weiterzahlen“ klingt zunächst unkompliziert. Rechtlich und finanziell ist das aber nicht dasselbe wie die frühere Entgeltumwandlung.
Betriebliche Altersvorsorge nach niederländischem Vorbild?
Hier geht es zum Beitrag …
Übertragung der bAV
Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber kann eine Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Der Wechsel in die Selbstständigkeit ist allerdings nicht einfach dasselbe wie ein Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis. Deshalb muss geprüft werden, ob überhaupt eine aufnehmende Versorgungseinrichtung vorhanden ist und ob der konkrete Vertrag eine Übertragung zulässt.
Eine Übertragung ist außerdem kein freier Geldabzug. Der Wert bleibt in einer Altersversorgung gebunden und kann damit nicht einfach für die Gründung verwendet werden. Gerade deshalb sollte Andreas nicht davon ausgehen, dass „Übertragung“ automatisch bedeutet, dass er über die 50.000 Euro verfügen kann.
Kapitalleistung oder Abfindung
Hier wird es besonders spannend. Eine bAV mit 50.000 Euro kann nicht allein deshalb ausgezahlt werden, weil Andreas sich selbstständig macht. Ob eine Kapitalabfindung beim Ausscheiden möglich ist, hängt unter anderem von der Art der Anwartschaft, deren Höhe, dem Vertrag und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Bei kleinen Anwartschaften können besondere Regelungen gelten. Eine vertraglich vorgesehene Kapitalleistung kann außerdem erst zum vorgesehenen Versorgungszeitpunkt relevant werden. Und wenn eine Kapitalleistung tatsächlich möglich ist, ist die Rechnung noch nicht fertig.
Die steuerlichen Auswirkungen müssen geprüft werden. Auch Kranken- und Pflegeversicherung können eine Rolle spielen.
Das ist kein Detail am Rand, sondern ein Teil des Betrages, der bei Andreas tatsächlich ankommt.
Der entscheidende Denkfehler bei der bAV-Auszahlung
Der typische Fehler liegt deshalb nicht darin, dass man eine Option übersieht. Der Fehler liegt darin, 50.000 Euro mit 50.000 Euro frei verfügbarem Geld gleichzusetzen.
Und dann kommt der Punkt, den Andreas zunächst nicht auf dem Zettel hatte: Neben der bAV gibt es eine alte private Rentenversicherung, ein Depot, eine Liquiditätsreserve und den Finanzbedarf für die Gründung. Die 50.000 Euro wirken zunächst wie das naheliegendste Startkapital.
Aber sobald er sie herauslöst, verändert er möglicherweise nicht nur seine Altersvorsorge. Er verändert auch eine Absicherung und seine Steuerplanung. Plötzlich geht es also nicht mehr nur um die Frage: „Wie bekomme ich das Geld aus der bAV ausgezahlt?“
Es geht um drei andere Fragen:
- Was darf überhaupt ausgezahlt werden?
- Was bleibt davon netto übrig?
- Welche Lücke entsteht, wenn ich das Geld heute in meine Selbstständigkeit stecke?
Die Reihenfolge zählt mehr als das Produkt. Erst den Vertrag verstehen. Dann die Liquidität für die Selbstständigkeit festlegen. Danach die Altersvorsorge betrachten. Erst dann wird entschieden, ob eine Auszahlung überhaupt in das Gesamtbild passt.
Was Andreas konkret geprüft hat
Was Andreas dann gemacht hat, war unspektakulär. Und genau deshalb war es hilfreich. Er hat zuerst gefragt: Wo stehe ich?
Dazu hat er die vollständigen bAV-Unterlagen angefordert – inklusive Vertragsart, aktueller Anwartschaft, Übertragungswert, garantierter Leistung, Kosten und aller Optionen beim Ausscheiden.
Dann kam die zweite Frage: Was hält mich auf?
Bei Andreas war es nicht die Unklarheit über die Auszahlung allein. Es war die fehlende Trennung zwischen Gründungskapital und Altersvorsorge.
Deshalb hat er seinen Liquiditätsbedarf für die ersten Monate separat aufgeschrieben. Und schließlich:
Wie komme ich ans Ziel?
Sein Ziel war nicht, möglichst schnell eine Versicherung zu beenden. Sein Ziel war, selbstständig zu werden, ohne seine Altersvorsorge unbemerkt aufzugeben.
Drei Dinge, die du jetzt selbst tun kannst
Wenn du ebenfalls darüber nachdenkst, dir deine bAV auszahlen zu lassen, kannst du zunächst drei Dinge selbst erledigen.
Fordere bei deinem Versorgungsträger eine vollständige Auskunft in Textform an. Frage nach deiner Anwartschaft, dem Übertragungswert, der garantierten Leistung, den Kosten und den Folgen einer Beitragsfreistellung oder Kündigung.
Stell deinem bisherigen Berater drei konkrete Fragen:
- Was kostet mich der Vertrag im Jahr in Euro?
- Was verdienst du an einer Änderung, Übertragung oder Auszahlung?
- Was passiert mit meinen Garantien und Zusatzleistungen, wenn ich den Vertrag beende oder verändere?
Trenne deine Planung in drei Töpfe:
- Geld für die Gründung
- Liquiditätsreserve
- Altersvorsorge
Erst danach vergleichst du die verschiedenen Optionen. Du bleibst der Handelnde. Ein Beratungsgespräch soll dir die Entscheidung erklären – nicht sie dir abnehmen.
Andreas hat durch die Prüfung nicht automatisch mehr Geld. Aber er weiß jetzt, welche Zahl wofür steht. Er kann unterscheiden, ob die 50.000 Euro einen Übertragungswert, eine Anwartschaft oder eine tatsächlich mögliche Kapitalleistung darstellen.
Und er entscheidet nicht mehr aus Zeitdruck zwischen Tür und Angel.
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Bis zum nächsten Beitrag. Bleibe klug, planbar und renditestark investiert,
dein Sven Stopka
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