BAV bei Krankheit: Was passiert mit der Entgeltumwandlung?

Lesezeit: 8 min
29. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nach Ende der Lohnfortzahlung ruht die Entgeltumwandlung in der Regel: Ohne Arbeitsentgelt können die bisherigen Beiträge nicht wie gewohnt abgeführt werden.


Prüfe deine Möglichkeiten: Je nach Vertrag kannst du die Beiträge vorübergehend aussetzen, privat weiterzahlen oder besondere Arbeitgeberregelungen nutzen.


Beachte die Auswirkungen auf dein Krankengeld: Eine sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung kann deinen Krankengeldanspruch verringern.


Achte auf deinen Versicherungsschutz: Eine Beitragsunterbrechung kann sich auf vereinbarte Zusatzleistungen auswirken.


Thomas ist 53 und seit dem 1. September krankgeschrieben. Jeden Monat wurden 300 Euro seines Bruttogehalts im Rahmen einer Entgeltumwandlung in seine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Jetzt steht fest: Die Krankheit dauert länger als sechs Wochen. Und Thomas fragt sich: Was passiert jetzt mit seiner betrieblichen Altersvorsorge bei Krankheit?

Die kurze Antwort: Nach dem Ende der Lohnfortzahlung kann die Entgeltumwandlung normalerweise nicht einfach weiterlaufen wie bisher. Denn Thomas erhält dann kein Arbeitsentgelt mehr, sondern Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld ist kein Arbeitsentgelt und wird deshalb nicht einfach über die Gehaltsabrechnung für die bisherige Entgeltumwandlung verwendet.

In diesem Beitrag zeige ich dir, was mit deinen Beiträgen passiert, welche Möglichkeiten du hast und warum eine Entgeltumwandlung sogar die Höhe deines Krankengeldes beeinflussen kann. Es geht dabei um den typischen Fall eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers. Die Zahlen sind gerundet.

 

Was passiert mit der Entgeltumwandlung nach sechs Wochen Krankheit?

Zunächst einmal: Du hast nichts falsch gemacht, wenn du dich mit dieser Frage erst beschäftigst, nachdem die sechs Wochen vorbei sind. Während der ersten sechs Wochen läuft vieles so weiter, wie du es von deiner normalen Gehaltsabrechnung kennst. Dein Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt grundsätzlich weiter und die vereinbarte Entgeltumwandlung kann über die Gehaltsabrechnung weiterlaufen.

Schwierig wird es ab dem Zeitpunkt, an dem die Entgeltfortzahlung endet. Denn eine Entgeltumwandlung braucht nun einmal Entgelt. Wenn kein Arbeitsentgelt mehr ausgezahlt wird, gibt es auch keinen Bruttobetrag, von dem dein Arbeitgeber einen Teil in deine betriebliche Altersvorsorge umwandeln könnte.

Stattdessen erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Bei privat Versicherten kann es sich um eine Leistung aus einer privaten Krankentagegeldversicherung handeln. Entscheidend ist deshalb zunächst die Frage: Wird weiterhin Arbeitsentgelt gezahlt oder erhältst du bereits Krankengeld?

Dein Arbeitsverhältnis besteht zwar weiter, aber dein Arbeitgeber zahlt dir nach Ende der Lohnfortzahlung normalerweise kein laufendes Arbeitsentgelt mehr. Damit endet in der Regel auch die bisherige Entgeltumwandlung über die Gehaltsabrechnung.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gekündigt ist. Vielmehr geht es darum, ob die Beiträge weitergezahlt oder vorübergehend beitragsfrei gestellt werden.

Welche Regelung gilt, hängt unter anderem davon ab, welcher Durchführungsweg vorliegt und was in deiner konkreten Versorgungsvereinbarung geregelt ist. Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds können andere praktische Abläufe gelten als bei einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse.

 

Diese sechs Punkte solltest du bei einer bAV bei Krankheit klären

Bevor du irgendeine Entscheidung triffst, solltest du sechs Punkte prüfen.

Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen. Denn die Auswirkungen einer Entgeltumwandlung können bereits während der Krankheit relevant sein und nicht erst bei der späteren Auszahlung der Betriebsrente.

Es gibt deshalb nicht die eine pauschale Antwort für jede betriebliche Altersvorsorge bei Krankheit. Es gibt aber eine typische Mechanik, die du verstehen solltest.

 

Drei Möglichkeiten für deine Betriebsrente während der Krankheit

Schauen wir uns Thomas an. Bis zum Ende der sechs Wochen wurden jeden Monat 300 Euro seines Bruttogehalts umgewandelt. Sein Arbeitgeber hat diesen Betrag über die Gehaltsabrechnung an den Versorgungsträger weitergeleitet.

Ab dem Beginn des Krankengeldbezugs fehlt diese Lohnbasis. Thomas erhält jetzt nicht mehr sein normales Bruttogehalt, sondern Krankengeld. Von diesem Krankengeld wird nicht automatisch einfach der bisherige Betrag für die Betriebsrente abgezogen und weitergeleitet.

Die erste Möglichkeit besteht deshalb darin, die Beiträge vorübergehend ruhen zu lassen. Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt und die Beitragszahlung wird ausgesetzt.

Das kann natürlich den weiteren Aufbau deiner Altersvorsorge beeinflussen, weil für einige Monate oder möglicherweise auch länger keine neuen Beiträge hinzukommen. Die bereits aufgebauten Werte verschwinden dadurch aber nicht automatisch. Es geht um die zukünftigen Beiträge und darum, ob bestimmte Zusatzleistungen an eine laufende Beitragszahlung geknüpft sind.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Thomas die Beiträge privat weiterzahlt. Bei bestimmten Durchführungswegen, insbesondere bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, kann die Versorgung mit Eigenbeiträgen fortgesetzt werden, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht und kein Entgelt gezahlt wird.

Hier habe ich einen wichtigen Tipp für dich: Wenn du deine betriebliche Altersvorsorge während der Krankheit privat weiterzahlst, lass dir für diese Zeit eine separate Vertragsnummer geben. So kann bei der späteren Auszahlung klar getrennt werden, was aus der ursprünglichen Entgeltumwandlung stammt und was du privat eingezahlt hast.

Denn diese Beiträge stammen dann nicht mehr aus einer Bruttoentgeltumwandlung über die Gehaltsabrechnung. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist deshalb nicht einfach identisch mit der bisherigen Entgeltumwandlung.

Ob sich die private Fortführung lohnt, hängt von mehreren Fragen ab: Wie hoch ist dein Krankengeld? Wie lange wird die Krankheit voraussichtlich dauern? Gibt es einen wichtigen Versicherungsschutz in deinem Vertrag? Und welche Folgen hätte eine Beitragsfreistellung für deine spätere Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge?

Auch bei einer privaten Fortführung solltest du deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass „weiterzahlen“ automatisch die beste Lösung ist. Welche Folgen das konkret hat, hängt von deinem Vertrag und deiner Situation ab. Einen ähnlichen Aspekt habe ich bereits ausführlicher in dem folgenden Beitrag erklärt:

Die dritte Möglichkeit ist eine vertragliche Sonderregelung. Manche Arbeitgeber oder Versorgungssysteme sehen vor, dass Beiträge während bestimmter Krankheitszeiten weiterlaufen oder dass ein Zuschuss gezahlt wird.

Darauf solltest du dich aber nicht verlassen, ohne die konkrete Regelung geprüft zu haben. Gerade beim Arbeitgeberzuschuss ist wichtig: Nicht jeder Zuschuss läuft automatisch weiter, wenn keine Entgeltumwandlung mehr über die Gehaltsabrechnung stattfindet.

Ob und in welcher Höhe etwas gezahlt wird, hängt von der konkreten Vereinbarung und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

 

Kann die Entgeltumwandlung dein Krankengeld beeinflussen?

Jetzt kommt der Punkt, den Thomas zunächst nicht auf dem Zettel hatte: Die Entgeltumwandlung kann auch die Berechnung des Krankengeldes beeinflussen.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts. Wenn ein Teil des Arbeitsentgelts sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird, wird dieser Teil bei der Berechnung des Krankengeldes nicht einfach wie normales beitragspflichtiges Arbeitsentgelt behandelt.

Ein vereinfachtes Beispiel: Thomas verdient 4.000 Euro brutto. Davon werden monatlich 300 Euro in die bAV umgewandelt.

Für die tatsächliche Berechnung seines Krankengeldes kommt es aber nicht allein auf die 4.000 Euro an. Entscheidend ist, welche Bestandteile beitragspflichtig sind und welche Werte der Arbeitgeber an die Krankenkasse meldet.

Das ist keine pauschale Rechnung, mit der du deinen persönlichen Krankengeldanspruch selbst berechnen kannst. Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Art der Entgeltumwandlung, der Beitragsfreiheit, dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum und weiteren Bestandteilen des Arbeitsentgelts ab.

Die wichtige Erkenntnis lautet deshalb: Eine Entgeltumwandlung kann während der Erwerbsphase Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen. Gleichzeitig kann ein sozialversicherungsfreier Gehaltsbestandteil bei einer Leistung wie dem Krankengeld unberücksichtigt bleiben.

Das ist kein Argument für oder gegen eine Betriebsrente. Es ist ein Punkt, den du bei deiner persönlichen Vorsorgeentscheidung kennen solltest. Eine Altersversorgung besteht nicht nur aus der späteren Betriebsrente. Sie muss auch zu deiner Absicherung während des Erwerbslebens passen.

 

Was solltest du jetzt konkret tun?

Thomas hat jetzt drei Fragen zu beantworten:

1. Wo steht er? Welche Beiträge wurden bisher eingezahlt? Welcher Vertrag liegt vor? Und ab welchem Datum ruht die Entgeltumwandlung?

2. Was hält ihn auf? Ist es die Höhe des Krankengeldes? Ist es ein möglicher Verlust von Versicherungsschutz? Oder ist noch gar nicht klar, ob der Vertrag automatisch beitragsfrei gestellt wurde?

3. Wie kommt er ans Ziel? Soll die Beitragszahlung privat fortgeführt werden oder ist eine vorübergehende Beitragsfreistellung sinnvoller?


Drei Dinge kann Thomas jetzt selbst erledigen:

Was Thomas am Ende braucht, ist keine schnelle Entscheidung, sondern ein klares Bild.


Erst muss feststehen, was bisher vereinbart war. Dann wird geprüft, welche Option während der Krankheit praktisch und finanziell tragbar ist. Und erst danach wird entschieden, ob die Beiträge weiterlaufen oder vorübergehend ruhen.

 

Was passiert mit der bAV, wenn du wieder arbeitest?

Wenn Thomas wieder arbeitet, entsteht normalerweise erneut laufendes Arbeitsentgelt. Dann kann die Entgeltumwandlung grundsätzlich wieder über die Gehaltsabrechnung durchgeführt werden. Aber auch hier sollte Thomas nicht einfach annehmen, dass alles automatisch wieder auf den alten Stand zurückspringt.

Er sollte prüfen, ob der alte Beitrag wieder eingesetzt wird, ob eine neue Erklärung notwendig ist und ob sich während der Beitragsunterbrechung etwas am Vertrag oder am Versicherungsschutz geändert hat. Der wichtigste Satz aus diesem Beitrag lautet deshalb:

Nach sechs Wochen Krankheit verschwindet deine betriebliche Altersvorsorge nicht – aber eine bisherige Entgeltumwandlung hat keine normale Lohnbasis mehr.


Du hast damit typischerweise drei Wege: Beiträge ruhen lassen, aus deinem verfügbaren Einkommen weiterzahlen oder eine besondere Regelung deines Arbeitgebers nutzen.

Welcher Weg zu dir passt, hängt von deinem Vertrag, deinem Krankengeld, deiner finanziellen Reserve und vor allem auch von deinem Versicherungsschutz ab.

Wenn du gerade krankgeschrieben bist oder eine längere Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, kläre diese Punkte frühzeitig. Nicht, weil du sofort handeln musst, sondern damit du weißt, welche Entscheidung überhaupt vor dir liegt.

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Bis zum nächsten Beitrag. Bleibe klug, planbar und renditestark investiert,

dein Sven Stopka