Wie findest du den richtigen Anlageberater?

Lesezeit: 3 min
04. Januar 2023

Aktuell werden viele Finanzprodukte auf den Markt gebracht, die ohne eine entsprechende Zulassung vermittelt werden dürfen. In diesem Beitrag erfährst du, worauf zu achten solltest, wenn du nach einem seriösen Anlageberater suchst. Vermeide Fettnäpfchen und erkenne einen unseriösen Anlageberater im Vorfeld. Erfahre außerdem die Unterschiede zwischen einer Anlageberatung und einer Anlagevermittlung, damit du weißt, worauf du dich einlässt.

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Zulassungsvoraussetzungen für Anlageberater & Co.

Im Finanzanlagenbereich verzeichnen wir einen neuen, besorgniserregenden Trend: Immer mehr Finanzprodukte dürfen ohne Zulassungsvoraussetzungen vertrieben werden. Welche Voraussetzungen muss ein Anlageberater, Vermögensberater, Finanzberater, et cetera generell erfüllen, um Finanzprodukte verkaufen zu können?

Zunächst gibt es die Gewerbeerlaubnis. Jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, darf ein Gewerbe bei seiner Gemeinde anmelden. Er darf dann Finanzanlagen-Produkte verkaufen, solange diese nicht über eine entsprechende Zulassung nach § 34 F oder 34 H Gewerbeordnung reguliert sind.

Wer als Anlageberater nach § 34 F oder 34 H registriert ist, hat eine gewisse Qualifikation vorgewiesen und ist für das, was er anbietet, im Hintergrund rückversichert.

Ein Anlageberater, der nach 34 F Gewerbeordnung registriert ist, kann Finanzanlagen vermitteln, die in drei Kategorien folgendermaßen untergliedert sind:

  1. Die offenen Investmentfonds
  2. Die geschlossenen Fonds
  3. Sonstige Vermögensanlagen

Es gibt aktuell rund 37.000 registrierte Anlageberater nach § 34 F und gerade einmal 200 Honoraranlageberater nach § 34 H Gewerbeordnung. Zu diesen zähle ich.

Wichtige Kriterien, die dein Anlageberater erfüllen sollte

Wenn dir ein Anlageberater gegenübersitzt, der dir ein Finanzprodukt anbietet, dann solltest du auf ein paar Faktoren achten:

1. Dein Anlageberater und seine berufliche Qualifikation

Hat dein Anlageberater Erfahrung im Bankbereich? Hat dein Anlageberater eine Qualifikation nach § 34 F oder H Gewerbeordnung? Wurde eine kaufmännische Ausbildung durchlaufen?

  • Frage nach, welche Qualifikation dein Anlageberater hat und was ihn dazu berechtigt, Finanzprodukte anzubieten.

2. Bietet dein Anlageberater eine Rückversicherung?

Ist das Finanzprodukt, das dir dein Anlageberater verkaufen will, im Fall der Fälle über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung rückversichert? Viele Produkte werden von der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung nicht versichert, und zwar aus gutem Grund. Die Versicherer möchten natürlich mit ihren Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen Geld verdienen. Wenn das Risiko zu hoch ist und als nicht tragfähig eingestuft wird, wird das Produkt nicht versichert.

Das beste Beispiel sind Goldsparpläne. Für die Vermittlung von Edelmetallen benötigt man grade einmal eine Gewerbeanmeldung. Ein jeder kann dir ein solches Produkt verkaufen, ohne dass jemals nachgewiesen wurde, Ahnung davon zu haben. Eine Vermögenshaftpflichtversicherung gibt es bei Edelmetallsparplänen in der Regel nicht.

3. Anlageberatung oder -Vermittlung?

Frage konkret nach, was dir der Anlageberater bietet. Handelt sich um eine Anlageberatung oder eine reine Vermittlung? Ich rate dir dazu, immer eine Anlageberatung einzufordern. Hat dein Anlageberater keine Zulassung entsprechend § 34 F oder § 34 H, darf er keine Beratung durchführen, sondern nur eine Vermittlung. Damit kannst du die schwarzen Schafe unter den Anlageberatern aussortieren.

4. Achtung bei Vermögensverwaltern

Vorsicht ist auch geboten bei Vermögensverwaltungen. Hier muss man differenzieren. Die klassische Vermögensverwaltung unterliegt der Zulassung nach §32 des Kreditwesengesetzes. Es gibt inzwischen sehr viele sogenannte White Label Lösungen. Hier können sich Anlagevermittler quasi andocken. Faktisch verdienen sie etwas, ohne dass sie etwas leisten. Die Arbeit im Hintergrund erledigt die Vermögensverwaltung.

Warum möchte man etwas vermitteln, ohne eine Beratung zu bieten? Wenn man etwas anbietet, sollte man die entsprechende Zulassung und Qualifikation haben. Außerdem sollte auch gewährleistet sein, dass derjenige die Verantwortung für seine Dienstleistung übernimmt.

Bei Produkten, die nicht über eine entsprechende Zulassung nach § 34 F oder 34 H Gewerbeordnung reguliert sind, sprechen wir im Streitfall von einer zivilrechtlichen Lösung, die du einklagen kannst. Du kannst aber nicht behaupten, dass du falsch beraten worden bist, denn es ist keine Beratung erfolgt, sondern nur eine Vermittlung. Genau darauf wird abgezielt. Eine Lücke vom Gesetzgeber, die zum Schutze des Verbrauchers unbedingt geschlossen gehört.

5. Sichere dich ab gegen etwaige Fehler deines Anlageberaters

Prüfe deine Rechtsschutzversicherung, ob ein entsprechendes Investment im Falle der Fälle von der Rechtsschutzversicherung begleitet werden würde, wenn zu vermuten ist, dass dich dein Anlageberater falsch beraten hat. Viele Rechtsschutzbedingungen haben Kapitalanlagen ausgeschlossen oder sehr eng eingegrenzt.


Ich persönlich beobachte diese Entwicklung mit Sorge. Daher hoffe ich, dass du diese Tipps beherzigst und deinen Anlageberater genau unter die Lupe nimmst. Ich als unabhängiger Honoraranlageberater biete weiterhin eine reine Beratungsdienstleistung an, bei der es keine versteckten Gebühren, Provisionen oder sonstiges gibt. Ich erhalte nur eine entsprechende Vergütung von demjenigen, den ich begleite. Ein transparentes und sauberes Geschäft.

Wenn du weitere Fragen zur Beratung hast, buche doch dein kostenloses Erstgespräch. Wir klären dann in 30 bis 45 Minuten, wie ich die unterstützen kann und wo deine Herausforderungen liegen. Ich verspreche dir, du wirst am Ende des Gesprächs einen Nutzen für dich mitnehmen.

Vielen Dank für die Zeit, die du dir genommen hast. Wenn du Hörer:in meines Podcasts bist, freue ich mich über eine Rezension bei iTunes und über dein Teilen und Empfehlen meiner Kanäle. Folge mir auf Facebook, wo wir uns näher zum Thema austauschen können. Teile meinen Podcast auch gern offline mit Familie, Freunden und Bekannten. Mein Ziel ist es, Menschen dazu zu bringen, sich mit ihren Finanzen und Vermögensanlagen zu beschäftigen, damit sie klügere Entscheidungen für die Zukunft treffen können. Mehr zu mir und meiner Mission findest du auch auf Instagram und LinkedIn. Ich hoffe, ich konnte dich heute dazu animieren, dich mit deinem Investment zu beschäftigen. Bis zum nächsten Mal,

dein Sven Stopka

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