Denkfehler in der Fahrzeugfinanzierung?
Immer häufiger stelle ich fest, dass bei Banken ein reiner Produktverkauf stattfindet, um Provisionen zu verdienen und Zielvorgaben zu erfüllen. Eine bedarfsgerechte Beratung findet leider kaum statt. Ein aktuelles Beispiel einer Fahrzeugfinanzierung zeigt, dass Beratungen oft am Ziel vorbeigehen.
[video_embed url=“https://www.youtube.com/watch?v=RLgJkTBuPxU“]
Was ist passiert?
Mein Mandant hatte vor wenigen Wochen eine Fahrzeugfinanzierung über ein Autohaus abgeschlossen, zu einem Zins von 1,9 % effektiven Jahreszins.
Nach vier Jahren Finanzierung ist eine Schlussrate von rund 5000 € vorhanden, die er zu diesem Zeitpunkt ablösen möchte. Im Gespräch mit seiner Hausbank (einer Volksbank) äußerte mein Mandant den Wunsch Geld bei Seite legen zu wollen, um sich die Schlussrate leisten zu können. Das Ziel war Geld zur Seite zu legen und keine großen Renditen zu machen.
Die „Beraterin“ verkaufte meinem Mandanten daraufhin einen Bausparvertrag.
Mit einer Bausparsumme von sage und schreibe 20.000 €.
Für den Abschluss fielen 200 € Abschlusskosten an, sowie eine jährliche Kontoführungsgebühr von 12 €. Bei einer unglaublichen Verzinsung von 0,1 % pro Jahr.
Zu berücksichtigen ist, dass der Bausparvertrag nur vier Jahre laufen soll.
In diesen vier Jahren ist es mathematisch nicht möglich alleine die Kosten (Abschlusskosten und Kontoführungsgebühr) durch die gutgeschriebenen Zinsen zu decken.
Allein im ersten Jahr liegt der Verlust bereits bei 21,41%, da hier die Abschlusskosten von 200 € belastet werden, sowie die zwölf Euro Kontoführungsgebühr.
Das Guthaben beträgt 988,35€.
Im zweiten Jahr beträgt das Guthaben am Ende des Jahres 2177,89 €.
Im dritten Jahr beträgt das Guthaben am Ende des Jahres 3368,62 €.
Am Ende des vierten Jahres (Sekunde benötigt das Geld) sind 4560,53 € vorhanden.
Zusammenfassung:
Der Mandant hat über vier Jahre insgesamt 4800 € eingezahlt (100 × 48 Monate) und hat nun ein Guthaben von 4572,45 €.
Das Ergebnis spricht für sich. Der Mandant hat einen Verlust von 2,6 %, die Inflation mal außen vorgelassen.
Nur jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema: Was war noch mal das Ziel? Richtig! Am Ende die rund 5000 Euro auf der Seite liegen zu haben um so die Schlussrate leisten zu können.
Hier fehlen meinem Mandanten jetzt insgesamt 427,55 €!
Egal wie man die Rechnung dreht und wendet. Das Ziel des Mandanten wurde definitiv verfehlt.
Wäre es der Weltuntergang geworden, ein Tagesgeldkonto einzurichten, auf dem der Mandant ohne Kosten hätte ansparen können?
Hätte der Mandant sein Geld für vier Jahre monatlich mit 100 € auf ein Tagesgeldkonto mit 0,4% Verzinsung gelegt hätte er nach vier Jahren ein Guthaben von 4837,72€.
Dies entspricht einem Mehrertrag von rund 4 %. Bei circa 4 € mehr, hätte er sein eigentliches Ziel voll erreicht.
Fazit:
Hinterfragen Sie solche Beratungsgespräche. Schlafen Sie eine Nacht drüber und rechnen Sie mit spitzen Bleistift selbst. Das mögen Sie nicht? Dann fragen Sie den Finanzberater Ihres Vertrauens, im Zweifel mich.
Ich schließe solche Verträge niemals am selben Tag ab, sondern schlafe immer eine Nacht drüber und rechne alles stets nochmal durch. Den Vertrauen, dass „Berater“ nur das beste für ihre Kunden wollen, bin ich inzwischen ein für alle mal losgeworden.
Ja man sollte es sich gut überlegen. Nur stoßen Verbraucher oft an ihre finanzmathematischen Grenzen
Habe gerade diesen Beitrag gelesen. Ergebnis: Klar am Ziel vorbei. In der Schule würde darunter stehen „Thema verfehlt – 6“. Na gut, gönnen wir etwas, „5“, aber „ausreichend“ kann das Ergebnis nicht sein, denn:
Der Kunde hat einen „Bausparvertrag“ abgeschlossen, um zu einem gewissen Zeitpunkt ein gewisses Kapital zu haben, mit dem er bestimmte Dinge bezahlen, aber sicher nicht „baulichen Aktivitäten“ nachgehen möchte. Bausparverträge werden irgendwann „zuteilungsreif“, so habe ich das zumindest mal vor langer Zeit gelernt, damit ich dann das Darlehen in Anspruch nehmen kann. Hier käme also noch die Frage hinzu, ob der Kunde zu dem geplanten Zeitpunkt denn auch über das angesparte Kapital verfügen könnte.
Na gut, wenn nicht, kann die Bank ja immer noch eine Finanzierung verkaufen, mit Absicherung durch den Bausparvertrag (Ja, ich weiß, sehr schwarz gemalt, aber die „Beraterin“ muss ja sehen, wie sie ihre Zielvorgaben erfüllt, denn sonst darf sie sich um einen anderen Job kümmern).
Dennoch hat Sven Recht: Lieber zweimal hinsehen und auch gerne mal einem unabhängigen Berater vertrauen als der (Haus-)Bank. OK, der Berater kostet vielleicht Geld, verdient an Provisionen und Honoraren, bei der Bank habe ich das kostenlos. Kostenlos? Bei Weitem nicht, wenn man dieses Ergebnis wie vorstehend betrachtet.