Vermögensaufbau in der Familie: Gemeinsame oder getrennte Anlage?

Lesezeit: 5 min
27. Mai 2019

Vermögensaufbau: Die Vor- und Nachteile der gemeinsamen Anlage?

In diesem Beitrag erkläre ich dir, ob der Vermögensaufbau in der Familie besser alleine oder gemeinsam angegangen werden sollte. Während einer Mandantenberatung in der letzten Woche wurde mir die Frage gestellt, ob es Sinn macht, den Vermögensaufbau gemeinsam zu betreiben oder getrennt. Darauf möchte ich in diesem Beitrag eingehen.


Ausgangsituation

Die Ausgangssituation ist häufig wie folgt: Man lebt zusammen und/oder ist verheiratet und stellt sich die Frage: „Wie machen wir das mit dem Vermögensaufbau? Machen wir das gemeinsam oder machen wir das getrennt?“ Ganz wichtig ist dabei natürlich auch die Frage, welche Ziele jeder einzelne von euch hat. Aber bevor man sich generell die Frage stellt, ob und wie man den Vermögensaufbau angeht, sollte man sich über ein paar Dinge im Vorfeld informieren.

Das Gemeinschaftsdepot

Wenn ihr zusammen oder auch getrennt einen Vermögensaufbau betreiben möchtet, solltet ihr mehrere Sachen berücksichtigen. Ganz wichtig: Im Vorfeld solltet ihr Vorkehrungen treffen und zwar, wenn ihr gemeinsam einen Vermögensaufbau betreiben möchtet, solltet ihr das Depot immer als Gemeinschaftsdepot führen. Das heißt, es gibt einen Depotinhaber 1 und einen Depotinhaber 2.


Vorsorgevollmachten: Elementar wichtig

Es ist sehr wichtig, dass auch Vorsorgevollmachten existieren. Wenn eine solche Vorsorgevollmacht existiert, sollte das Depot auch dort erfasst werden. Der Partner sollte eine Bevollmächtigung über die Depotbank erhalten, um auch über den Teil des Partners Entscheidung treffen und entsprechende Aufträge ausführen zu können.

Auch wenn jeder für sich den Vermögensaufbau getrennt angeht, ist das Thema der Vorsorgevollmacht unentbehrlich. Denn im Falle der Geschäftsunfähigkeit muss sich jemand um das Depot, spricht um das Vermögen kümmern. Denn wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kommt das Betreuungsgericht am Ende des Tages und bestellt einen Betreuer. Der ist dann verpflichtet, das Depot aufzulösen – auch wenn es sehr gut gelaufen ist und auch in Zukunft gut laufen wird. Denn der Betreuer ist verpflichtet, das Geld in eine sogenannte mündelsichere Anlage zu packen.


Mündelsichere Anlage

Geregelt ist das im Paragraphen 1806 im BGB.

Da heißt es „Anlegung von Mündelgeld“:

„Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.“

Im Paragraphen 1807 heißt es dann „Art der Anlegung“ im Absatz 1:

„Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:

1.) in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;

2.) in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;

3.) in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;

4.) in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind […]“

Das sind letztendlich Fakten, über die man sich im Klaren sein muss. Wenn du dich noch nicht um eine Vorsorgevollmacht gekümmert hast, kann ich dir nur ans Herz legen, das schnellstmöglich zu tun. Das Thema ist elementar wichtig und du kannst noch so gute Vermögensanlagen haben, tritt die Geschäftsunfähigkeit ein, ist diese Anlage erstmal hinfällig – egal mit welchen Konsequenzen.

Das Thema der Vorsorgevollmachten ist in der Regel ein Thema, das immer von mir angesprochen wird. Sind bereits Vollmachten vorhanden, ist zu beachten, ob diese bereits abgeschlossen sind. Wenn dem nicht so ist, stelle ich immer Kontakte aus meinem Netzwerk zur Verfügung, die dann auch meine Mandanten dahingehend umfangreich und professionell beraten.


Kommunikation beim gemeinsamen Vermögensaufbau

Generell sollte man sich darüber im Klaren sein: Wenn man zusammen Vermögensaufbau betreibt, ist eine offene und realistische Kommunikation untereinander wichtig. Aber auch im Trennungsfall sollte immer noch gewährleistet sein, dass man ordentlich miteinander umgeht und eine entsprechende Vermögensverteilung vornimmt. Beide Partner müssen im Zugriff auf die gemeinsamen Investments gleichberechtigt sein.

Es ist ganz wichtig, eine klare Trennung der Investments zu haben. Das kann man über Verträge, Excel-Übersichten oder Ähnliches gewährleisten.


Vorteile einer gemeinsamen Anlage

1. Kostenvorteile

Die gemeinsame Anlage bringt minimale Kostenvorteile mit sich. Es gibt ja mehrere Fixkosten wie z. B.  die Depot-Grundgebühren oder auch Ordergebühren, die dann entsprechend nur einmal anfallen.


2. Weniger Verwaltungsaufwand

Außerdem gibt es hier weniger Verwaltung, weil nur ein Depot verwaltet werden muss. Auch die Transparenz erhöht sich durch die Verwaltung nur eines Depots. Allerdings muss erwähnt werden, dass es durch die technische Unterstützung in der heutigen Zeit möglich ist, durch ein paar Mausklicks mehrere Depots sehr schnell einer Vermögensübersicht hinzuzufügen.


3. Geringere Orderkosten

Ein weiterer Vorteil liegt in den geringeren Orderkosten. Denn es gibt einen Teil der Fixkosten und einen Teil der variablen Kosten. Wenn eine Order beispielsweise 5,90 € kostet, fällt zusätzlich noch ein variabler Teil an. Dann zahlst du für ein zweites Depot noch mal die 5,90 €, aber die variablen Kosten fallen natürlich dann auf die gesamte Summe an oder auf zwei einzelne Summen. Das macht also so gesehen keinen Unterschied.


Nachteile einer gemeinsamen Anlage

1. Doppelte Unterschrift

Bei jeglichen Aktionen, wie Zuzahlungen, Entnahmen oder Veränderungen, müssen immer Beide unterzeichnen. Das kann durchaus mal schwierig sein, insbesondere wenn die eine Person häufiger unterwegs ist, aber der Auftrag schnell durchgeführt werden muss. Natürlich gibt es inzwischen die Möglichkeit, das Ganze auch digital zu gestalten, so wie ich das mit meinen Mandanten mache. Dort ist es völlig egal, wo das Ehepaar in Deutschland oder in der Welt sitzt. Man kann von überall aus die Order-Aufträge unterzeichnen und diese dann auch dementsprechend sofort weiterleiten.


2. Aufteilung des Vermögens im Trennungsfall

Im Fall einer Trennung oder Scheidung gibt es sehr häufig Streit um das Vermögen. Wem gehört wie viel und wem gehört welcher Vermögenszuwachs? Es gibt nämlich keine klare Trennung, wem wie viel gehört.


3. Aufteilung des Vermögens im Pflegefall

Dass es keine klare Trennung der Besitzansprüche gibt, kann auch zu Problemen führen, wenn die Eltern oder Schwiegereltern pflegebedürftig werden. Dann kommt nämlich die Stadt, die Gemeinde oder der Kreis auf einen zu und möchte eine Eigenauskunft haben. Denn hier gibt es gewisse Höchstgrenzen, die man als Freibetrag haben darf. Auf die einzelnen Möglichkeiten, welche Freibeträge es gibt, welche Besonderheiten – gerade in Bezug auf Eigentum usw. – zu beachten sind, möchte ich nicht weiter eingehen. Dazu befragt bitte einen Fachanwalt für Sozialrecht, der in diesem Bereich fachkundig beraten kann.


4. Unterschiedliche Ziele und Risikoneigungen

Beim Thema Vermögensaufbau sind sich Ehepartner oder auch Lebenspartnerschaften nicht immer einig. Das betrifft die Ziele, aber auch die Risikoneigung. Häufig ist es so, dass die Männer durchaus risikobereiter sind. Die Frauen sind oft risikoaverser. Das führt dann dazu, dass der eine dann vom Risiko unterfordert ist und der andere überfordert.


Meine persönliche Statistik

Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass in rund 80 % aller Mandantenfällen die Depots getrennt werden, weil dann eine einfache Handhabung in Bezug auf die Ziele und der Risikoneigung vorhanden ist. Im Fall der Fälle gibt es dann auch kein Problem bei der Vermögensaufteilung.

Ob der Vermögensaufbau in der Familie getrennt oder gemeinsam angegangen werden soll, muss letztlich jeder für sich entscheiden. Ich hoffe, mit dieser Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile konnte ich euch eine Entscheidungshilfe an die Hand geben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr in die geschlossene Facebook-Gruppe kommt. Ihr könnt mir alle Fragen stellen, die euch zum Thema Vermögensaufbau unter den Nägeln brennen, und wir können uns darin mit anderen Teilnehmern austauschen.

Empfehlt auch gern diesen Blog und meinen Podcast weiter, damit möglichst viele Menschen finanzielles Wissen erhalten und Deutschland sich im Anlageverhalten nachhaltig verändert.

Ich wünsche euch eine gute und erfolgreiche Woche!

Bleibt gesund und bis nächsten Montag,

dein Sven Stopka

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