Kranktentagegeld - Der schlimmste Denkfehler

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11. September 2015

Wie sicher kann man sein, dass alles wirklich gut geregelt ist?

Meine Verträge die passen schon, wir machen nur die Risikolebensversicherung wegen meiner aktuell erworbenen Immobilie. Das war die Aussage die ich vom neuen Mandanten hörte.

Wie es meine Art ist fragte ich ob andere Dinge zu berücksichtigen sein. Der Mandant erwähnt er habe alles Notwendige abgesichert und alles sei in guter Ordnung.

Bis ich zwei detaillierte Fragen stellte.

Ich fragte ihn ob er eine Lohnfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähig, das so genannte Krankentagegeld abgesichert hat. Er bestätigte meine Frage mit der Antwort "Ja, ich bin in der privaten Krankenversicherung und habe da einen Baustein im Tarif." Aus dem Verlauf vom Gespräch wusste ich das Einkommen des Mandanten und äußerte den Satz "dann hast du pro Tag ja die notwendigen 130 € abgedeckt, davon kann ich also ausgehen?"

Der Mandant erschreckte und sagte "das ist ja mehr als mein aktuelles Nettoeinkommen, warum so hoch?"

An dieser Stelle merkte ich, dass etwas nicht stimmen kann. Also haben wir das eigentliche Thema verlassen und haben das Thema Krankentagegeld vertieft.


Fehler in der Vergangenheit aufgedeckt

Als er vor etwas über drei Jahren von einem Vermittler beraten wurde war das Thema Lohnfortzahlung recht einfach berücksichtigt worden. Immerhin besser als gar nicht. Besser ist es sich am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Ich habe schon viel erlebt während meiner 11 Jahren Tätigkeit, aber dieser Fall hat alles Bisherige übertroffen.


Die Lücke macht mich fertig und ruiniert mich

Wie der Mandant sagte wurde er seinerzeit nur gefragt "wenn Sie länger krank sind, was benötigen Sie an Einkommen?" Die logische und nachvollziehbare Antwort meines Mandanten war das vorhandene Nettoeinkommen.

Und genau hier liegt der Fehler in der Berechnung. Ist jemand privat oder freiwillig gesetzlich versichert müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden, damit es am Ende keinen bösen Ausgang nimmt.

Im Fall diese Mandanten wäre monatlich eine Lücke von unglaublichen rund 1.350 € entstanden.

Diese deutliche Differenz war ihm bis heute nicht bekannt gewesen. Alleine durch den Zufall meines Hinweises konnte diesem Mandanten die Existenz von ihm und seiner Familie gesichert werden.

 

Was war die Lösung?

Der Mandant hat eine Krankentagegeldversicherung  bekommen die seinem realen Bedarf entspricht und er ist sehr glücklich darüber, dass ich ihn darauf angesprochen habe. Er ist über den Ausgang des Gesprächs sehr glücklich und weiß nun, dass er und seine Familie im Ernstfall abgesichert sind.


Empfehlung

Der Bedarf des Krankentagegeldes ist in folgenden Konstellationen jeweils unterschiedlich zu betrachten:

1. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

2. Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung

3. Versichert in einer privaten Krankenversicherungen (PKV)

Auf jeden Fall im Tarif eine Erhöhung vorsehen, wenn sich das Einkommen verändert. Ein weiterer Punkt ist die Veränderung der so genannten Karenzzeiten. Weiterhin sollte der Versicherer bei einem alleinigen Abschluss des Krankentagegeldes auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichten.

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