Vermögenswirksame Leistungen: So nutzt du sie als Azubi richtig

Lesezeit: 6 min
20. August 2026

 

Das Wichtigste in Kürze

Prüfe, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt: Gerade als Azubi kannst du so zusätzliches Geld für deinen Vermögensaufbau erhalten.
Nutze mögliche staatliche Förderung: Über die Arbeitnehmersparzulage können bei einem förderfähigen VL-Fondssparplan bis zu 80 Euro pro Jahr hinzukommen.
Wähle die Anlageform passend zu deinem Ziel: Für langfristigen Vermögensaufbau kann ein breit gestreuter VL-Fondssparplan interessant sein.
Nutze deinen größten Vorteil – Zeit: Wer bereits in der Ausbildung investiert, kann besonders lange vom Zinseszinseffekt profitieren.
Fang früh an, auch wenn die Beträge klein sind: Aus regelmäßigen VL-Zahlungen kann über mehrere Jahrzehnte ein beachtliches Vermögen entstehen.


25.000 Euro geschenkt – einfach so? Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Aber wenn du gerade eine Ausbildung machst, kann dir dein Arbeitgeber zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung Geld für den Vermögensaufbau zahlen. Möglich machen das vermögenswirksame Leistungen, kurz VL.

Viele Azubis haben den Begriff schon einmal gehört, wissen aber nicht genau, was dahintersteckt, ob sie Anspruch darauf haben und wie sie das Geld sinnvoll anlegen können. Dabei können vermögenswirksame Leistungen gerade am Anfang deines Berufslebens interessant sein. Denn neben dem Geld vom Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch eine staatliche Förderung dazukommen. Und vor allem spielt ein Faktor eine entscheidende Rolle: Zeit.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung in einen dafür vorgesehenen Sparvertrag einzahlt. Das Geld landet also nicht einfach auf deinem Girokonto, sondern fließt direkt in eine Anlageform, die für VL zugelassen ist.

Du kannst dir das vereinfacht wie ein zweites Konto vorstellen, das ausschließlich für dieses zusätzliche Geld gedacht ist und von deinem normalen Zahlungsverkehr getrennt bleibt.

Wichtig ist allerdings: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber überhaupt vermögenswirksame Leistungen zahlt. Das Vermögensbildungsgesetz regelt zwar die staatliche Förderung, verpflichtet deinen Arbeitgeber aber nicht automatisch zur Zahlung.

Ob und wie viel du bekommst, hängt beispielsweise von deinem Tarifvertrag, deinem Ausbildungsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.

Im öffentlichen Dienst können Azubis in vielen Tarifbereichen beispielsweise 13,29 Euro im Monat erhalten. In anderen Branchen wie Einzelhandel, Handwerk, Metall- oder Elektroindustrie sind Beträge zwischen 13 und 40 Euro monatlich keine Seltenheit. 40 Euro im Monat haben sich in vielen Betrieben als eine Art inoffizieller Standard etabliert, auch wenn es dafür keine gesetzliche Vorgabe gibt.

Wenn in deinem Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag nichts zu VL steht, lohnt sich deshalb trotzdem eine Nachfrage bei deiner Personalabteilung. Manche Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen freiwillig. Und selbst wenn dein Arbeitgeber nur einen Teil übernimmt, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen aus deiner eigenen Ausbildungsvergütung aufstocken und trotzdem von staatlichen Förderungen profitieren.

Welche Anlageformen gibt es bei vermögenswirksamen Leistungen?

Wenn die Höhe deiner vermögenswirksamen Leistungen feststeht, stellt sich die nächste Frage: Wohin soll das Geld fließen?

Du kannst das Geld nicht einfach auf irgendein Konto überweisen lassen. Das Gesetz sieht bestimmte Anlageformen vor. Dazu gehören unter anderem:

  • Banksparpläne
  • Bausparverträge
  • Fondssparpläne
  • die Tilgung bestimmter Immobilien-Darlehen

Ein Tagesgeldkonto gehört dagegen nicht zu den gesetzlich zugelassenen Anlageformen für VL. Der Grund dafür liegt in der vorgesehenen Bindung des Geldes: Bei einem Tagesgeldkonto könntest du jederzeit frei über dein Geld verfügen.

Der Banksparplan gilt heute eher als überholt. Die Zinsen sind vergleichsweise niedrig und eine zusätzliche staatliche Förderung gibt es hier nicht.

Ein Bausparvertrag kann sinnvoll sein, wenn du konkret planst, in den kommenden Jahren eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Für viele Azubis ist dieses Ziel jedoch noch nicht unmittelbar relevant, weil das Geld dadurch stärker an einen bestimmten Zweck gebunden wird.

Damit bleibt für viele Anleger der VL-Fondsparplan eine interessante Möglichkeit. Dabei werden regelmäßig kleine Beträge investiert und auf viele Unternehmen verteilt. Fällt ein einzelnes Unternehmen aus, hat das auf das Gesamtergebnis eines breit gestreuten Portfolios entsprechend weniger Einfluss.

Vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage

Bei vermögenswirksamen Leistungen gibt es neben dem Arbeitgeber noch einen weiteren möglichen Geldgeber: den Staat.

Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage kann dir bei einem geförderten Fondssparplan 20 Prozent deiner jährlichen VL-Einzahlungen zusätzlich gutschreiben. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 400 Euro im Jahr. Zahlst du also die vollen 400 Euro über VL in einen entsprechenden Fondssparplan ein, können daraus 80 Euro staatliche Förderung pro Jahr werden. Allerdings gibt es dafür eine Einkommensgrenze. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das 40.000 Euro im Jahr nicht überschreiten darf. Gerade als Azubi dürfte diese Voraussetzung häufig kein großes Hindernis darstellen.

Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage bekommst du nicht automatisch. Du musst sie über deine Steuererklärung beantragen. Wenn du damit bisher noch keine Erfahrung hast, kann das zunächst kompliziert wirken. Inzwischen gibt es jedoch auch Steuer-Apps, die dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen.

Und selbst wenn du die Förderung in den ersten Jahren vergessen hast: Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

Die 80 Euro habe ich in der folgenden Rechnung bewusst nicht berücksichtigt. Denn selbst ohne diese zusätzliche Förderung zeigt sich, welches Potenzial vermögenswirksame Leistungen über einen langen Zeitraum entwickeln können.

Der entscheidende Faktor: Zeit

Jetzt kommt der vielleicht wichtigste Punkt bei deinen vermögenswirksamen Leistungen: Du musst nicht nur Geld investieren, sondern ihm Zeit geben.

Bei einem VL-Fondssparplan gilt eine gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren. Diese besteht aus sechs Jahren Einzahlung und einem weiteren Jahr Ruhephase, in dem keine neuen Einzahlungen mehr erfolgen.

Stell dir das wie ein Schließfach vor: Sechs Jahre lang wandert regelmäßig Geld hinein. Anschließend bleibt das Geld noch ein weiteres Jahr liegen. Erst danach kannst du darüber frei verfügen. Und genau diese Zeit kann einen enormen Unterschied machen.

Nehmen wir folgendes Beispiel: Zahlst du sechs Jahre lang jeden Monat die vollen 40 Euro ein, kommen zunächst deine regelmäßigen VL-Zahlungen zusammen. Durch die angenommene langfristige Rendite von sechs Prozent pro Jahr können daraus nach dieser Ansparphase bereits rund 3.456 Euro auf deinem Depot entstehen.

 

Doch der eigentliche Effekt kommt erst danach.

 

Wenn du dieses Geld anschließend einfach liegen lässt und keinen weiteren Cent einzahlst, kann es sich über die Jahrzehnte deines Berufslebens durch den Zinseszinseffekt weiterentwickeln. Bei einer langfristig angenommenen Rendite von sechs Prozent kann daraus am Ende ein Betrag von rund 25.000 Euro entstehen.

 

Aus sechs Jahren VL-Sparen kann damit langfristig ein fünfstelliger Betrag werden.

Und genau deshalb sind vermögenswirksame Leistungen gerade für Azubis interessant: Nicht unbedingt, weil die monatlichen Beträge riesig sind, sondern weil du sehr früh damit beginnen kannst.

Kannst du vor Ablauf der Sperrfrist an dein Geld kommen?

Die sieben Jahre sind grundsätzlich vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du allerdings auch früher auf dein Geld zugreifen. Dazu können beispielsweise eine vollständige Erwerbsunfähigkeit, eine Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft, eine ununterbrochene Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr oder die Verwendung des Geldes für eine eigene berufliche Weiterbildung außerhalb deines Betriebs gehören.

Ein wichtiger Irrtum: Der Beginn oder das Ende deiner Ausbildung allein bedeutet nicht automatisch, dass du vorzeitig an das Geld kommst.

Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen also während deiner Ausbildung startest, solltest du die vorgesehene Bindungsfrist von Anfang an berücksichtigen.

So setzt du vermögenswirksame Leistungen als Azubi um

Die Umsetzung ist grundsätzlich unkompliziert.

Danach läuft die Zahlung normalerweise automatisch. Die vermögenswirksamen Leistungen werden von deinem Arbeitgeber direkt in den vereinbarten Vertrag eingezahlt.


Fazit: Vermögenswirksame Leistungen können dein erster Schritt zum Vermögensaufbau sein

Wenn du in der Ausbildung bist, solltest du vermögenswirksame Leistungen zumindest prüfen. Selbst kleine monatliche Beträge können durch Zeit, langfristiges Investieren und den Zinseszinseffekt zu einem deutlich größeren Vermögen wachsen.

Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, dass dir jemand tatsächlich 25.000 Euro schenkt. Entscheidend ist, dass du vorhandene Fördermöglichkeiten nutzt, früh beginnst und deinem Geld ausreichend Zeit gibst.

Prüfe deshalb zuerst, ob dein Arbeitgeber VL anbietet. Danach solltest du dir anschauen, welche Anlageform zu deinen Zielen passt und ob du zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast. So können vermögenswirksame Leistungen zu einem einfachen Einstieg in deinen langfristigen Vermögensaufbau werden.

Bleibe klug, planbar, renditestark und vorsorgesicher investiert. Bis zum nächsten Beitrag,

dein Sven Stopka.

 

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