In diesem Beitrag möchte ich dir erklären, was es mit sogenannten Nettopolicen auf sich hat und worauf du bei dem Honorar von Versicherungsvertretern und -maklern achten solltest.
Ausgangssituation
Vor 14 Tagen hatte ich eine Beratung mit einem Kunden, ca. Mitte 30, durchgeführt. Er hatte bisher in Einzelaktien und in verschiedene Depots investiert und wollte nun langfristig monatlich 500 € investieren. Zudem erzählte er mir, dass er über ein persönliches Netzwerk auf mich aufmerksam wurde und ihm meine neutrale Meinung sehr wichtig war.
Der Kunde hatte sich bereits mehrere Angebote von verschiedensten Beratern eingeholt.
Eines hatte besonderes Interesse bei mir geweckt: eine Nettopolice.
Die Nettopolice lief über einen ausländischen Versicherer mit Sitz in Liechtenstein. Der Verkäufer argumentierte damit, dass Lichtenstein für den Kunden im Bereich des Insolvenzschutzes deutlich sicherer wäre als Deutschland. Ob das wirklich so ist, kann ich nicht beurteilen, denn ich bin kein Rechtsanwalt.
Daher möchte ich hier auch keinerlei Rechtsberatung betreiben.
Auszug aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Trotzdem möchte ich auf den Paragraphen 314 VAG hinweisen. VAG steht für das Versicherungsaufsichtsgesetz.
„(1) [...] Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. [...]
(2) [...] Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“
Das sind zwei Sätze, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte. Dieser Paragraph 314 ist noch nicht sehr alt. Es gibt eine ältere Fassung im Paragraphen 125 VAG:
„(5) Ergibt die Prüfung nach Absatz 4, dass die Mittel des Sicherungsfonds gemäß § 129 Absatz 4 bis 6 nicht ausreichen, um die Fortführung der Verträge zu gewährleisten, setzt die Aufsichtsbehörde bei Lebensversicherungsunternehmen die Verpflichtungen aus den Verträgen um maximal 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herab. Die Aufsichtsbehörde kann außerdem Anordnungen treffen, um einen außergewöhnlichen Anstieg der Zahl vorzeitiger Vertragsbeendigungen zu verhindern.“
Der hier angesprochene Sicherungsfonds ist Protektor, der ein Volumen von 937 Millionen Euro hat (Stand: Ende 2015). Das hört sich im ersten Moment viel an. Wenn man aber überlegt, dass in den Lebensversicherern rund 1,5 Billionen Euro liegen, ist das eher eine ganz kleine Nummer.
Im Sicherungsfall müssten die Versicherer nochmal die gleiche Summe nachschießen. Dabei geht es um ca.1,8 Milliarden Euro echtes Sicherungsvermögen.
Im Hinblick auf die 1,5 Billionen Euro Kundengeldern entsteht eine „kleine“ Differenz.
Vergleichsberechnung mit enormem Honorarsatz
Als nächstes hat er mir ein Dokument gezeigt, dass großes Interesse in mir weckte. Dabei ging es um eine Vergleichsberechnung zwischen einer Direktinvestition in ein Depot, in eine Provisionspolice und in die besagte Nettopolice. Das Depot lasse ich heute außen vor und konzentriere mich stattdessen auf die Versicherungspolice. Bei der Provisionspolice wurden 2,5 % Abschlusskosten eingerechnet. Das ist soweit korrekt. Diese 2,5 % beziehen sich auf die sogenannte Beitrags- oder Bewertungssumme.
Diese ergibt sich aus dem zuzahlenden Beitrag x Zahlweise x Jahre.
Weiterhin wurden 2 % Fondskosten berücksichtigt. Bei der Honorarpolice wurden kostengünstige Fonds mit 0,3 % laufenden Kosten hinterlegt.
Unterm Strich wurden diesem Kunden über 100.000 € Kostenvorteil ausgewiesen.
Der große Hammer
Jetzt kommt der große Hammer: Der Kunde soll für die Vermittlung dieser Honorarpolice etwas über 8.000 € bezahlen. Das bedeutet konkret, wenn er sich für ein Provisionsprodukt entscheiden würde, würde dieses Provisionsprodukt eine Provision zwischen 3.000 und 4.500 € auslösen. Das hängt sehr stark davon ab, ob man mit einem Versicherungsvertreter spricht oder mit einem Versicherungsmakler.
Aber dieser Vermittler hatte für diese Nettopolice tatsächlich vor, sich über 8.000 € bezahlen zu lassen.
Günstige Honorarpolice und hohe Fondskosten
Das Perfide bei dieser Berechnung ist für mich Folgendes: Es wird das Provisionsprodukt genommen, dort werden dann hohe Fondskosten mit 2 % eingerechnet und in der Honorarpolice werden dann kostengünstige Lösungen mit 0,3% laufenden Kosten eingerechnet.
Es gibt inzwischen bei den Provisionstarifen auch die Möglichkeit, ebenfalls diese kostengünstigen Fonds zu hinterlegen. Das ist in dieser Berechnung aber nicht verglichen worden – wohl wissentlich, dass diese 8.000 € Honorarkosten dann nicht durchsetzbar wären.
Wie du exorbitante Honorarkosten vermeidest
Daher auch meine Bitte an dich: Wenn du dich mit dem Thema Nettopolice beschäftigst und dir wird bei einer Beratung eine Vergleichsberechnung angestellt, bestehe immer darauf, dass das Provisionsprodukt ebenfalls mit den gleichen Kapitalanlagekosten berechnet wird wie das Honorarprodukt! Denn dann hast du eine echte Vergleichsmöglichkeit und läufst nicht in die offene Falle hinein, dass du hier ein exorbitantes Honorar bezahlst, weil einfach nur die Kapitalanlagemöglichkeiten ausgetauscht werden.
Welche Honorarmöglichkeiten gibt es?
Stundenhonorare
Auf der einen Seite gibt es die Möglichkeit der Stundenhonorare wie sie beim Steuerberater, Rechtsanwalt oder auch bei Handwerkern üblich sind. So bezahlst du für jede verbrauchte Stunde einen sprechenden Stundensatz. Üblicherweise wird hier im Takt von 10 oder 15 Minuten abgerechnet.
Pauschalhonorare
Außerdem gibt es die Pauschalhonorare. Wie der Name schon sagt, ist es eine Pauschale in der eigentlich jegliche Position abgegolten sind. Es kann durchaus sein, dass bei dem einen oder anderen Berater noch die eine oder andere Position hinzukommt. Frage dort bitte explizit nach, ob mit der Pauschale alles abgegolten ist oder noch etwas hinzukommen wird.
Anlagehonorare
Die dritte Möglichkeit ist, dass man ein Honorar verlangt z. B. anhand der Anlagesumme.
Das bedeutet, wenn du 100.000 Euro investieren möchtest, fallen dann zwischen 1 und 2 % an Honorar für Beratung und Abwicklung an.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, eine Mischung aus diesen drei Optionen zu wählen, z. B. ein Stundenhonorar und einer Pauschale aus dem anzulegenden Kapital.
Angebot für meine Leser
Ich habe ein Angebot für alle Leser meines Blogs: Wenn du dich in Zukunft mit dem Thema Nettopolice beschäftigst und ein solches Angebot bekommst, schicke mir das gerne zu und ich schaue es mir an. Dann bekommst du nach ca. drei Tagen eine neutrale Zweitmeinung von mir. Denn ich möchte nicht, dass du einem Vertrieb auf den Leim gehst, dort horrende Kosten für etwas bezahlt, das es am Ende des Tages nicht wert ist.
Im Anschluss können wir auch gerne telefonieren, sodass ich dir noch den einen oder anderen Hinweis mit auf den Weg geben kann. Das alles für dich völlig kostenfrei.
Ich würde mich freuen, wenn du mir bei Facebook oder Instagram einen Kommentar hinterlässt und mir erzählst, wie dir dieser Artikel gefallen hat.
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Ich habe eine Mission: Ich möchte Deutschland nachhaltig verändern. Damit ich möglichst viele Menschen erreiche, die sich Finanzwissen aneignen, empfehle diesen Blog und den Podcast "Vermögensaufbau abseits der Masse" bitte an deine Familie, Freunde und Bekannte weiter.
Ich wünsche dir eine gesunde erfolgreiche Woche!
Bis nächsten Montag,
Dein Sven Stopka