Benachteiligt die Deutsche Familien Versicherung AG die Kunden

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15. Mai 2017

Benachteiligt die Deutsche Familien Versicherung AG die eigenen Kunden?

Die Deutsche Familien Versicherung wirft einige Ungereimtheiten bei der Umstellung  der Pflegeversicherungen bei Bestandsverträgen auf.

In den letzten Tagen haben die Versicherungsnehmer einer Pflegezusatzversicherung, die sich in der Vergangenheit für die Deutsche Familien Versicherung aus Frankfurt entschieden haben, Post bekommen die viele Fragen aufwerfen dürfte.

Warum stellt der Versicherer die Leistungen um?

Hintergrund ist, dass für die Bewertung der zu gewährenden Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufen 0 bis 3 unterschieden wurde.
Ab dem 01.01.2017 erfolgt die Einteilung nun die Pflegegrade 1 bis 5.

Somit passt der Versicherer die Bestandsverträge auf die aktuelle Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch 11 (SGB11) an.
Diesem ist die Deutsche Familien Versicherung zwar nachgekommen. Nur sind die mir vorliegenden Zahlen nicht nachvollziehbar.

Es stellt sich die Frage auf welcher Grundlage die Umrechnung erfolgt.

Insbesondere in den stationären Leistungen wurde massiv gekürzt wie folgendes Beispiel zeigt.

Beispiel Umstellung Deutsche Familien Versicherung eines Mannes (55 Jahre alt)

Zwar wird in diesem konkreten Fall jetzt ab dem Pflegegrad 2 509€ durchgehend bezahlt.
Bei diesem Punkt sollte man nicht vergessen, dass der Eigenanteil für die stationäre Versorgung aktuell in den Pflegegraden nicht mehr unterschiedlich hoch ist.
Seinerzeit war der Eigenanteil in den Pflegestufen unterschiedlich hoch.
Wie hoch der Eigenanteil in den Pflegeeinrichtungen im Umkreis sind ist z.B. über die Seiten des BKK Pflegefinders (https://www.bkk-pflegefinder.de) oder dem AOK Pflegenavigator (https://www.pflege-navigator.de) nachrechnen.

Hier noch zwei weitere Beispiele die zeigen, dass massive Kürzungen erfolgen. Zu Zeiten der Pflegestufen war der tatsächliche Bedarf der Mandanten zu einem großen Teil, insbesondere in den höheren Pflegestufen, komplett finanziert.
Durch die, nach meiner Sicht unrechtmäßige Umrechnung, entstehen aktuell massive Lücken die von dem Betroffenen oder dessen Angehörigen die zur Kasse gebeten werden können finanziert werden muss.

Beispiel Umstellung Deutsche Familien Versicherung eines Kindes (2 Jahre alt)

Beispiel Umstellung Deutsche Familien Versicherung eines Mannes (40 Jahre alt)

Fazit

Insgesamt ist die Umrechnung der Deutschen Familien Versicherung AG nicht nachvollziehbar und schlüssig.
Es liegen auch Beispiele vor in dem die Leistungen für ein Kind im Alter von 2 Jahren massiv gekürzt wurde obwohl der Leistungsfall von der Statistik her recht gering ist. Im Gegenzug soll es auch Fälle geben bei denen die Kunden sogar im höheren Alter für fast den gleichen Beitrag gleichwertige oder hochwertigere Leistungen erhalten.

Was habe ich unternommen?

Dieser ganze Umstand war Anlass für mich genug gewesen die Vorfälle meiner Mandanten von meiner Rechtsabteilung überprüfen zu lassen.

Der Versicherer wurde von mir nun aufgefordert entsprechende Informationen und Nachweise zu liefern.
Über den weiteren Verlauf werde ich berichten.

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