Andreas wechselt in drei Monaten aus einer leitenden Position in die Selbstständigkeit. In seiner betrieblichen Altersvorsorge stehen rund 50.000 Euro. Und plötzlich wird eine Frage dringend: Kann er sich seine bAV auszahlen lassen, bevor er sich selbstständig macht?
Genau hier passieren leicht falsche Abkürzungen. Denn eine bAV wird beim Ausscheiden nicht automatisch zu einem privaten Tagesgeldkonto. Je nach Vertrag und Voraussetzungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: ruhen lassen, privat fortführen, übertragen oder eine Kapitalleistung prüfen. Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich besteht, hängt von den Unterlagen ab. Deshalb ist die Auszahlung nicht der erste Schritt. Zuerst muss klar sein, was überhaupt im Vertrag steckt.
Dass Andreas bisher nichts entschieden hat, ist nachvollziehbar. Er dachte: Der Vertrag läuft doch. Um Details kümmere ich mich später.
Das Problem: Drei Monate vor dem Wechsel ist Warten nicht mehr ganz neutral. Nicht, weil sofort etwas zusammenbricht, sondern weil mehrere Dinge zusammenpassen müssen: Fristen, Garantien, Zusatzleistungen, mögliche Anträge und die Liquiditätsplanung für die Gründung.
Vor allem weiß Andreas noch nicht genau, wofür die 50.000 Euro stehen. Sind es ein Übertragungswert, ein garantierter Wert oder lediglich eine Hochrechnung? Diese Zahlen klingen ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe.
Andreas hat also nicht zwingend etwas falsch gemacht. Er hat nur noch keine belastbare Entscheidungsgrundlage. Und genau die braucht er, bevor er darüber nachdenkt, sich seine bAV auszahlen zu lassen.
Bevor wir über eine Auszahlung sprechen, müssen wir drei Fragen beantworten.
Erst wenn diese drei Fragen beantwortet sind, lässt sich seriös beurteilen, welcher Weg sinnvoll sein könnte.
Eine pauschale Aussage wie „Wir zahlen immer aus“ oder „Eine bAV darfst du niemals anfassen“ reicht hier bei Weitem nicht aus.
Schauen wir uns die vier wichtigsten Möglichkeiten an, die Andreas grundsätzlich prüfen kann. Wichtig ist dabei: Nicht jeder Vertrag bietet automatisch alle vier Optionen. Jede Möglichkeit muss anhand der konkreten Unterlagen geprüft werden.
Der typische Fehler liegt deshalb nicht darin, dass man eine Option übersieht. Der Fehler liegt darin, 50.000 Euro mit 50.000 Euro frei verfügbarem Geld gleichzusetzen.
Und dann kommt der Punkt, den Andreas zunächst nicht auf dem Zettel hatte: Neben der bAV gibt es eine alte private Rentenversicherung, ein Depot, eine Liquiditätsreserve und den Finanzbedarf für die Gründung. Die 50.000 Euro wirken zunächst wie das naheliegendste Startkapital.
Aber sobald er sie herauslöst, verändert er möglicherweise nicht nur seine Altersvorsorge. Er verändert auch eine Absicherung und seine Steuerplanung. Plötzlich geht es also nicht mehr nur um die Frage: „Wie bekomme ich das Geld aus der bAV ausgezahlt?“
Es geht um drei andere Fragen:
Die Reihenfolge zählt mehr als das Produkt. Erst den Vertrag verstehen. Dann die Liquidität für die Selbstständigkeit festlegen. Danach die Altersvorsorge betrachten. Erst dann wird entschieden, ob eine Auszahlung überhaupt in das Gesamtbild passt.
Was Andreas dann gemacht hat, war unspektakulär. Und genau deshalb war es hilfreich. Er hat zuerst gefragt: Wo stehe ich?
Dazu hat er die vollständigen bAV-Unterlagen angefordert – inklusive Vertragsart, aktueller Anwartschaft, Übertragungswert, garantierter Leistung, Kosten und aller Optionen beim Ausscheiden.
Dann kam die zweite Frage: Was hält mich auf?
Bei Andreas war es nicht die Unklarheit über die Auszahlung allein. Es war die fehlende Trennung zwischen Gründungskapital und Altersvorsorge.
Deshalb hat er seinen Liquiditätsbedarf für die ersten Monate separat aufgeschrieben. Und schließlich:
Wie komme ich ans Ziel?
Sein Ziel war nicht, möglichst schnell eine Versicherung zu beenden. Sein Ziel war, selbstständig zu werden, ohne seine Altersvorsorge unbemerkt aufzugeben.
Wenn du ebenfalls darüber nachdenkst, dir deine bAV auszahlen zu lassen, kannst du zunächst drei Dinge selbst erledigen.
Erst danach vergleichst du die verschiedenen Optionen. Du bleibst der Handelnde. Ein Beratungsgespräch soll dir die Entscheidung erklären – nicht sie dir abnehmen.
Andreas hat durch die Prüfung nicht automatisch mehr Geld. Aber er weiß jetzt, welche Zahl wofür steht. Er kann unterscheiden, ob die 50.000 Euro einen Übertragungswert, eine Anwartschaft oder eine tatsächlich mögliche Kapitalleistung darstellen.
Und er entscheidet nicht mehr aus Zeitdruck zwischen Tür und Angel.
Wenn du gerade vor dem Wechsel in die Selbstständigkeit stehst und bei zwei oder drei Punkten deines Plans noch nicht genau weißt, wo du stehst, kann ein klarer Blick auf deine finanzielle Situation helfen. Mit unserem kostenfreien Investmentplan erhältst du eine erste Orientierung, wo du finanziell stehst und welche nächsten Schritte für dich sinnvoll sein können. So bekommst du mehr Klarheit für die finanziellen Entscheidungen rund um deine Gründung.
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Bis zum nächsten Beitrag. Bleibe klug, planbar und renditestark investiert,
dein Sven Stopka